Eigentlich hatte sich die sog. „GroKo“ aus CDU/CSU und SPD vorgenommen, das Segment „Wagniskapital“ in Deutschland endlich politisch zu beleben und mit entsprechend attraktiven Rahmenbedingungen nachhaltig zu fördern. So zumindest stand dies im „Koalitionsvertrag“, den die großen Parteien nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr in zähen und medienwirksamen Verhandlungen ausgearbeitet und verabschiedet hatten. Man war sich einig: In Deutschland müsse ein „Gründerboom“ wie Ende der 1990er Jahre ausgelöst werden, Ideen und Innovationen müssten schnell und einfach über unterschiedliche Wagniskapitalgeber finanziert werden können. Privaten Anlegern und Investoren sollten deutliche Anreize gesetzt werden, Innovation und Wachstum bei Existenzgründern und Unternehmen durch eigenes Kapital zu unterstützen.
Das tut auch dringend Not. Ist doch Innovation und Erfindergeist eine klassische deutsche Unternehmertugend – und zudem Bildung unser alleiniger wirtschaftlicher Rohstoff. Insbesondere gilt es, die massiv rückläufigen Zahlen von Unternehmensgründungen in den vergangenen Jahren einzudämmen. Trotz relativ moderater Insolvenzraten geht der Saldo der in Deutschland am Markt aktiv tätigen mittelständischen Unternehmen seit Jahren rapide zurück. Immer weniger junge Menschen wollen in unsicheren Zeiten das unternehmerische Risiko einer Unternehmensgründung eingehen, finden doch entsprechend Qualifizierte schnell eine interessante Anstellung bei einem (internationalen) Großunternehmen. Immer mehr Unternehmer haben gleichzeitig Probleme, geeignete Nachfolger zur Fortführung des eigenen Unternehmens zu gewinnen – gerade im Mittelstand.
Ändert sich an den aktuellen Rahmenbedingungen – vor allem hinsichtlich der Liquiditäts- und Kapitalversorgung – nichts, droht im Ergebnis nichts Geringeres als der Niedergang des deutschen Mittelstandes! Mit in der Folge verheerenden Auswirkungen auf den allgemeinen Wohlstand unserer Bürger und insbesondere den deutschen Arbeitsmarkt.
Von den traditionellen Finanzakteuren, den Geschäftsbanken – eigentlich per Definition für die funktionierende Liquiditäts- und Kapitalversorgung der mittelständischen Wirtschaft verantwortlich – kann die Politik dabei nicht auf Unterstützung hoffen. Die aus der Finanz- und Bankenkrise seit 2008 mit einem blauen Auge davon gekommenen (oder staatlich geretteten) Institute lecken noch immer ihre Wunden, halten teilweise noch immer reichlich eigene Risiken in den Büchern vor und richten sich mit BASEL III auf weiter erhöhte Anforderungen an die Eigenkapital-Quoten ein. Eine verheerende Gemengelage: Trotz nahezu ungebremster Liquiditätsschwemme in Form des billigen EZB-Geldes keine Spur einer Weitergabe dieser Vorteile an die Unternehmen in Form von Kreditfazilitäten!
Die mittelständische Kundschaft wird dagegen von den Banken durch immer wieder neue und selbst für Banker mittlerweile undurchsichtig gewordene (weitestgehend automatisierte) Scoring- und Rating-Modelle malträtiert – Unternehmen, die keine Kredite benötigen, werden mit großzügigen Kreditangeboten zu Sonderzinssätzen überschüttet, Mittelständler mit akutem Finanzierungsbedarf für Wachstum und Innovation können – wenn überhaupt – Kredite nur mit überaus großer Mühe, stabiler Sicherheitenstellung und zu relativ hohen Zinsen in Anspruch („Risikoprämie“) in Anspruch nehmen. Bonität natürlich immer vorausgesetzt. Die mangelhafte Kreditversorgung der mittelständischen Wirtschaft ist mittlerweile derart dramatisch und offenkundig, dass sich Anfang 2014 sogar der Chef-Volkswirt der staatlichen KfW Bankengruppe in Berlin besorgt über die prekären Zustände an den Kreditmärkten in Deutschland äußerte. Bei den Geschäftsbanken stieß er dabei allerdings auf taube Ohren. Nach deren Wahrnehmung gäbe es keine „Kreditklemme“, die durch die Banken verursacht sei, vielmehr würden sich die Unternehmen bewusst mit Investitionen zurückhalten, weil die Zukunftsaussichten im internationalen Geschäft so unsicher seien. So liest es der erstaunte Marktbeobachter etwa in offiziellen Berichten des Sparkassen- und Giroverbandes sowie der Verbandsorganisation der Volks- und Raiffeisenbanken.
Alternative Wagniskapital-Finanzierungen sind also dringend erforderlich! Meine eigenen Erfahrungen im Umgang mit Existenzgründern und mittelständischen Unternehmen zeigen mir seit vielen Monaten, dass die Argumentationen der Banken nur auf eine in der Branche breit angelegte Wahrnehmungsstörung zurückgeführt werden können. Die Nachfrage nach Finanzmitteln und Liquidität für Gründungs-, Innovations- und Expansionsvorhaben bei mittelständischen Unternehmen (Startups und Wachstumsunternehmen) ist weiterhin ausgesprochen hoch, alleine die Finanzierungsbereitschaft der Banken und die mit einer Finanzierung verbundene Bereitschaft zur Übernahme von Risiken ist aktuell kaum noch vorhanden. Aber nennt man dies nicht „Kreditgeschäft“?
Nun konnten sich in den vergangenen Jahren einige findige Unternehmer in einer Nische des Wagniskapital-Marktes erfolgreich platzieren: Seit 2011 existieren in Deutschland die ersten „Crowdfinancing“-Angebote, bei denen Anleger bzw. Investoren interessante Projekt-Ideen via Internet unterstützen (sog. „Crowdfunding“) oder sich an Startup- bzw. Wachstumsunternehmen in unterschiedlichster Form beteiligen können (sog. „Crowdinvesting“). Mit kleinen Volumina gestartet und von den etablieren Finanzakteuren müde belächelt, erlebt die Branche seit 2013 einen wahren Boom. Und der Wachstumstrend ist intakt. Während die „traditionelle Wagniskapital-Industrie“ in Finanzmitteln schwimmt (versorgt durch Banken, aus Steuermitteln oder EU-Geldern), diese Gelder jedoch aus unerklärlichen Gründen nicht an die relevante Zielgruppe bringen kann oder diese durch bürokratische Prozesse per se abschreckt, sprechen die innovativen Angebote der Crowdfinancing-Anbieter Anleger und Unternehmer gleichermaßen an. Die erfahrenen privaten Wagniskapital-Anleger erhalten bei diesen Anbietern die Möglichkeit, auch mit kleinen Beträgen in Projekt-Ideen und Unternehmen schnell, einfach und bequem via Internet zu finanzieren. Somit lässt sich ein kleines Venture-Portfolio mit interessanten Rendite-Chancen und überschaubaren (wirtschaftlichen) Risiken aufbauen. Unternehmen stellen ihre Finanzierungswünsche und Ideen am Markt vor, erhalten unmittelbare Investoren-Feedbacks und sind nach 30 – 90 Tagen in der Lage, über die gesuchten Finanzmittel zu verfügen. Im Gegenzug erhalten die Anleger eine Unternehmensbeteiligung bzw. werden am künftigen Wertzuwachs des Unternehmens beteiligt.
Eine dynamisch zunehmende Zielgruppe – oft mit überdurchschnittlichem Bildungsstand, in jedem Fall aber extrem online-affin – nimmt immer mehr die Entscheidung für einen Teil der eigenen Geldanlage selbst in die Hand. Und hat Spaß dabei! Der bisher anstrengende und dröge Geldanlageprozess wird plötzlich spannend, in der Community genießt man das gemeinsame Erfolgsgefühl einer gelungenen Finanzierung. Und man muss sich auch am Bankschalter – oft nur mit Termin – nicht mit mehr oder weniger kompetenten Beratern auseinandersetzen, die ohnehin mehr das Interesse des Arbeitgebers als das des Kunden im Auge zu haben scheinen. Diese „Demokratisierung“ der Finanzmittel-Allokation privater Anleger kann den klassischen Finanzakteuren nicht gefallen. Wo kämen wir hin, wenn man die Banken für die Entscheidungen rund ums eigene Geld der Privatkunden gar nicht mehr benötigt? Und wenn dies vor allem immer mehr Privatanleger tun?
Und in dieses innovative Wachstumssegment „platzt“ nunmehr ein Referentenentwurf zum „Kleinanlegerschutzgesetz“ (aktueller Bearbeitungsstand der Gesetzesvorlage unter http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/Gesetze/2014-07-28-kleinanlegerschutzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=5), der nicht nur mangelhaftes Fingerspitzengefühl in Sachen „Wagniskapital“ zeigt, sondern der sich offensichtlich auch durch geringe Branchen- und Fachkompetenz auszeichnet. Wie ist es anders zu erklären, dass reine Online-Angebote plötzlich reguliert und beaufsichtigt werden sollen, als wären sie große traditionell arbeitende Kapitalsammelstellen oder Hedge-Fonds? Wie kann man es als Branchenkenner nicht wahrnehmen, dass ein völlig unnötiger Medienbruch – die Einführung eines „Vermögensanlagen-Informationsblattes“, kurz „VIB“, und der Zwang zum POSTALISCHEN Versand sowie der Original-Unterschriftseinholung des Anlegers – alle effizienten Online-Prozesse der Internet-Portale zunichte macht und enorme administrative Zusatzkosten auslöst? Wer kommt eigentlich auf die absurde Idee, umfangreiche und teure „Prospektpflichten“ unter bestimmten Voraussetzungen zu fordern, die einen Großteil der von den Unternehmen erwarteten Finanzierungsbeträge bereits im Vorfeld verschlingen? Und wer – wenn nicht die Banken-Lobby – hat sich nur ausgedacht, dass Internet-Portale per Dekret plötzlich zu klassischen Finanzdienstleistern (mit entsprechenden Lizenzen und Gewerbezulassungen) oder gar Vollbanken nach Kreditwesengesetz (KWG) mutieren sollen?
Der Kleinanlegerschutz ist grundsätzlich richtig und wichtig. Ich finde es auch widerwärtig, wenn etwa gutgläubige Senioren in hohem Alter von windigen Finanzvertretern dazu genötigt werden, ihre Spareinlagen in dubiose, langfristige Vertragskonstruktionen zu investieren, die selbst der „Berater“ nicht versteht und bei denen manchmal fraglich ist, ob der Anleger die Auszahlung seines Vermögens noch erlebt. Oder wenn Anleger eine sichere Anlage für Ihr Vermögen suchen und dann von Bankern oder Finanzberatern in Risikoanlagen gelockt werden.
Aber dieses Problem haben wir beim Thema Wagniskapital über Crowdfinancing-Plattformen nicht! Hier investieren erfahrene Anleger völlig eigenständig, ohne jedwede Beratung. Sie werden im Vorfeld ausdrücklich und mehrfach auf potentielle Risiken hingewiesen und gehen diese bewusst ein. Sie investieren nur Bruchteile ihres Vermögens und bestätigen gegenüber den Anbietern ihre wirtschaftliche Solidität. Und Informationen, Business-Pläne, Planzahlenrechnungen etc. – also Informationen zur jeweiligen Investitionsmöglichkeit – erhalten die Wagniskapital-Anleger im Internet von den Anbietern bereits heute.
Der mangelhafte Referentenentwurf zum „Kleinanlegerschutzgesetz“ muss dringend nachgebessert werden – andernfalls riskiert die Bundesregierung den Tod der innovativen Wagniskapital-Branche und damit einen aktuellen und vor allem künftigen Schaden für die deutsche Volkswirtschaft! Aber: Vielleicht will sie das ja?